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Das Bürgergeld tritt zum 01.01.2023 in Kraft

Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf das Bürgergeld hat jeder, der bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.

Die Regelsätze sollen zum 01.01.2023 erhöht werden.

Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.

Weiterbildungen und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Arbeitssuchende und die zuständigen Integrationsfachkräfte vereinbaren gemeinsam einen individuellen Kooperationsplan für den Eingliederungsprozess.

Die Förderung und Unterstützungsmöglichkeiten für besonders arbeitsmarktfernen Jugendlichen und Erwachsenen sollen verbessert werden und die Nachhaltigkeit der Integration soll gewährleistet werden.

Wenn Sie schon Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt für Sie zuständig.

Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.

Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.

Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.

Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.

Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales